Willkommen auf den Personalseiten der
BCT – Touristik Bexte Touristik Group
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann / zur Reiseverkehrskauffrau
Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
1. Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
Aufgaben und Stellung des Ausbildungsunternehmens im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
Zielsetzung und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes mit seinen Geschäftsfeldern darstellen
Rechtsform des Ausbildungsunternehmens erläutern
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
1.2 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag erklären
Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen
betriebliche und außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen
Handlungskompetenz der Beschäftigten als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen und den Unternehmenserfolg an Beispielen darstellen
betriebliche Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiter erklären
Konfliktursachen in Kommunikations- und Kooperationsprozessen analysieren und Konfliktregelungen im Sinne eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
Bedeutung von qualitätsbewußtem Handeln begründen
1.3 Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages darstellen
für das Arbeitsverhältnis geltende arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen und Leistungen erläutern
Positionen der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern
Ziele, Bedeutung sowie Instrumente der Personalführung, Personalentwicklung und Personalplanung im Ausbildungsunternehmen beschreiben
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.5 Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
2.1 Arbeitsorganisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1)
Vollmachten und Verantwortungen im Ausbildungsbetrieb beachten
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und Informationsquellen nutzen
Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2)
Daten erfassen, aufbereiten und pflegen
Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert nutzen
mit einem computergestützten Reservierungssystem Informationen und Daten beschaffen, verarbeiten und verkaufsorientiert anwenden
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
Informations- und Telekommunikationsdienste kosten- und leistungsorientiert nutzen
2.3 Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3)
Regelungen zum Datenschutz anwenden
Zielgebiete, Produkte und Leistungen
3. Zielgebiete, Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
3.1 Zielgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
geographische Gegebenheiten und Klima wichtiger Reiseziele aufzeigen
bedeutsame politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten wichtiger touristischer Reiseziele bei der Auswahl berücksichtigen
wesentliche Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen bei der Auswahl berücksichtigen
Zielgebiete auf ihre Eignung für bestimmte Zielgruppen prüfen
Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in Zielgebieten aufzeigen
länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot berücksichtigen
Profile von Kurorten, Fremdenverkehrsorten und Heilbädern beschreiben
Leistungsangebote bei Kur- und Erholungsaufenthalten ermitteln
3.2 Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
Leistungsprofile der verschiedenen Verkehrsträger vergleichen
Grundkenntnisse des Tarif- und Fahrplansystems der Bereiche Bahn, Bus, Flug, Schiff anwenden und notwendige Informationen beschaffen
Unterkunftsarten sowie Preisklassen der Leistungsträger im Beherbergungswesen zielgruppengerecht berücksichtigen
branchenbezogene Zusatzleistungen bei der Produkterstellung einbeziehen
Umweltgesichtspunkte bei der Produkterstellung berücksichtigen
Reklamationen entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
Kommunikation und Kooperation
4. Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
4.1 Kommunikation mit Kunden (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden nutzen
Erwartungen von Kunden und Gästen ermitteln und die entsprechenden Leistungen des Ausbildungsunternehmens anbieten
Anfragen bearbeiten
Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten
über Produkte des Ausbildungsbetriebes beraten
zielortspezifische Informationen für den Kunden aufbereiten
rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden beachten
Informationen über wichtige Zielgebiete kundenorientiert nutzen
Charakteristika besonderer Reiseformen erarbeiten
4.2 Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
Aufgaben teamorientiert bearbeiten
Ergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern mitwirken
4.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
in typischen Situationen des Ausbildungsbetriebes in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren
im Ausbildungsbetrieb vorhandene fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen
Marketing
5. Marketing (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktforschung für die Erschließung neuer Zielgruppen und Produkte nutzen
wichtige Segmente der Tourismusbranche unterscheiden
Distribution von Informations- und Werbematerialien nach betriebsüblichen Verfahren durchführen
Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens mit anderen Vertriebswegen der Tourismusbranche vergleichen
Vertriebswege als Steuerungsinstrument für das Erreichen von Unternehmenszielen nutzen
an Maßnahmen des Ausbildungsunternehmens zur Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verkaufsförderung mitwirken
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
6.1 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)
Verkaufsbelege erstellen und bearbeiten
Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewerten
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen
das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsunternehmens begründen
an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken
Kalkulationsverfahren anwenden
6.2 Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)
Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und darstellen
Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten
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