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Touristisches Marketing

 

1. Touristisches Marketing (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)

  1. beim Marktauftritt des Unternehmens mitwirken

  2. an Marketingmaßnahmen für den Verkauf von Zusatzleistungen mitwirken

  3. bei der Erstellung von Informationsunterlagen mitwirken

  4. Konditionen einzelner Leistungsträger bei der Verkaufsteuerung berücksichtigen

  5. Maßnahmen zur Nachfragesteuerung durchführen