3. Kundenberatung und Verkauf (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
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Produkte bedarfsorientiert anbieten und verkaufen
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über Zahlungsbedingungen informieren
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Preis- und Leistungsvergleiche zielgruppenorientiert berücksichtigen
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Verkaufstechniken anwenden
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Fahrplan- und Tarifauskünfte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Beförderungsdokumenten erteilen
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Kunden über vertragsrechtliche Bestimmungen informieren |
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