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Kundenberatung und Verkauf

 

3. Kundenberatung und Verkauf (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)

Produkte bedarfsorientiert anbieten und verkaufen

über Zahlungsbedingungen informieren

Preis- und Leistungsvergleiche zielgruppenorientiert berücksichtigen

Verkaufstechniken anwenden

Fahrplan- und Tarifauskünfte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Beförderungsdokumenten erteilen

Kunden über vertragsrechtliche Bestimmungen informieren