3. Zielgebiete, Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
3.1 Zielgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
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geographische Gegebenheiten und Klima wichtiger Reiseziele aufzeigen
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bedeutsame politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten wichtiger touristischer
Reiseziele bei der Auswahl berücksichtigen
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wesentliche Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen bei der Auswahl berücksichtigen
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Zielgebiete auf ihre Eignung für bestimmte Zielgruppen prüfen
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Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in Zielgebieten aufzeigen
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länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot berücksichtigen
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Profile von Kurorten, Fremdenverkehrsorten und Heilbädern beschreiben
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Leistungsangebote bei Kur- und Erholungsaufenthalten ermitteln
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3.2 Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
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Leistungsprofile der verschiedenen Verkehrsträger vergleichen
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Grundkenntnisse des Tarif- und Fahrplansystems der Bereiche Bahn, Bus, Flug, Schiff anwenden
und notwendige Informationen beschaffen
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Unterkunftsarten sowie Preisklassen der Leistungsträger im Beherbergungswesen zielgruppengerecht
berücksichtigen
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branchenbezogene Zusatzleistungen bei der Produkterstellung einbeziehen
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Umweltgesichtspunkte bei der Produkterstellung berücksichtigen
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Reklamationen entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten |
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