3. Zielgebiete, Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
3.1 Zielgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
 |
geographische Gegebenheiten und Klima wichtiger Reiseziele aufzeigen
|
 |
bedeutsame politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten wichtiger touristischer
Reiseziele bei der Auswahl berücksichtigen
|
 |
wesentliche Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen bei der Auswahl berücksichtigen
|
 |
Zielgebiete auf ihre Eignung für bestimmte Zielgruppen prüfen
|
 |
Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in Zielgebieten aufzeigen
|
 |
länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot berücksichtigen
|
 |
Profile von Kurorten, Fremdenverkehrsorten und Heilbädern beschreiben
|
 |
Leistungsangebote bei Kur- und Erholungsaufenthalten ermitteln
|
3.2 Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
 |
Leistungsprofile der verschiedenen Verkehrsträger vergleichen
|
 |
Grundkenntnisse des Tarif- und Fahrplansystems der Bereiche Bahn, Bus, Flug, Schiff anwenden
und notwendige Informationen beschaffen
|
 |
Unterkunftsarten sowie Preisklassen der Leistungsträger im Beherbergungswesen zielgruppengerecht
berücksichtigen
|
 |
branchenbezogene Zusatzleistungen bei der Produkterstellung einbeziehen
|
 |
Umweltgesichtspunkte bei der Produkterstellung berücksichtigen
|
 |
Reklamationen entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten |
|