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Zielgebiete, Produkte und Leistungen

 

3. Zielgebiete, Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)

3.1 Zielgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)

geographische Gegebenheiten und Klima wichtiger Reiseziele aufzeigen

bedeutsame politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten wichtiger touristischer 
Reiseziele bei der Auswahl berücksichtigen

wesentliche Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen bei der Auswahl berücksichtigen

Zielgebiete auf ihre Eignung für bestimmte Zielgruppen prüfen

Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in Zielgebieten aufzeigen

länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot berücksichtigen

Profile von Kurorten, Fremdenverkehrsorten und Heilbädern beschreiben

Leistungsangebote bei Kur- und Erholungsaufenthalten ermitteln

 

3.2 Produkte und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)

Leistungsprofile der verschiedenen Verkehrsträger vergleichen

Grundkenntnisse des Tarif- und Fahrplansystems der Bereiche Bahn, Bus, Flug, Schiff anwenden 
und notwendige Informationen beschaffen

Unterkunftsarten sowie Preisklassen der Leistungsträger im Beherbergungswesen zielgruppengerecht 
berücksichtigen

branchenbezogene Zusatzleistungen bei der Produkterstellung einbeziehen

Umweltgesichtspunkte bei der Produkterstellung berücksichtigen

Reklamationen entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten