6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
6.1 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)
|
Verkaufsbelege erstellen und bearbeiten
|
|
Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewerten
|
|
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen
|
|
das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des
Ausbildungsunternehmens begründen
|
|
an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken
|
|
Kalkulationsverfahren anwenden
|
6.2 Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)
|
Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und darstellen
|
|
Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten
|
|